Hausrat und PKV

Es gibt viele Menschen, die schon froh sind und waren, sie zu haben, die Rede ist von der Hausratversicherung. Denn beim Einbruch wird nicht nur der Wert der entwendeten Gegenstände ersetzt, auch der Austausch der Schlösser wird in der Regel von der Hausratversicherung bezahlt. Doch auch bei einem Wasserrohrbruch können Teppiche und Möbelstücke in Mitleidenschaft gezogen werden. Hier sorgt die Versicherung nicht nur dafür, dass der Versicherte diese ersetzen kann, auch bei der Entsorgung des unbrauchbaren Hausrates greift die Hausratversicherung. Der schlimmste Fall, der eintreten kann, ist, dass es in der Wohnung brennt und der langjährig angeschaffte Hausrat in Minuten vernichtet wird. Personen, die nicht Hausrat versichert sind, müssen sowohl für die Neuanschaffung des Hausrates als auch für die Entsorgung des beschädigten Hausrates selbst aufkommen. Menschen die eine Hausratversicherung besitzen, bekommen von der Versicherung die Summe der Neuanschaffung voll ersetzt, es sei denn, sie sind nicht unterversichert. Auch brauchen die Hausratversicherten sich nicht um die Entsorgung des beschädigten Hausrates zu kümmern. Die Versicherungen arbeiten meistens mit Entrümpelungsfirmen zusammen, die im Schadensfall die Entsorgung der beschädigten Gegenstände übernehmen. Bei einer zeitweiligen Unterbringung der Mieter wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung im Schadenfall übernimmt die Hausratversicherung sogar die Hotelkosten.
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